S&S – Garantie/Gewährleistung

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Harry
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S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Harry »

Hallo,

um es gelinde auszudrücken, ich bin von dem Service von S&S enttäuscht. :evil:

Der Laden räumt nur ½ Jahr Gewährleitung ein und nennt es vollmundig freiwillige Garantie.
Danach ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Artikel bei Auslieferung defekt war.
S&S lässt es darauf ankommen und kalkuliert damit, dass der Kunde bei den geringen Streitwerten keinen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen wird.

Wenn man bei S&S etwas kauft, muss man sich im Klaren sein, dass sie nur garantieren, dass das Teil ½ Jahr funktioniert.
Gruß Harry

EilemitWeile

Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von EilemitWeile »

Hallo Harry,

meinst du damit, dass man innerhalb von 6 Monaten ein defekt geliefertes Teil reklamieren muss ?

Manche lassen es monatelang (genau gesagt, über ein halbes Jahr) liegen und stellen dann bei einem Testlauf fest, es ist kaputt oder passt nicht.

Ist das nicht unwahrscheinlich ?

Meist baut man so ein Teil doch innerhalb von Tagen ein.

Die Firma schützt sich mit der 6-Monats-Garantie vor Missbrauch. So verstehe ich das jedenfalls.

:?:

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Harry
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Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Harry »

Hallo EmW,

wie Du weißt, hat der Controller eines Streetfighter 6B am 17.07. den Geist aufgegeben, wie bei Dir auch. Da ich keinen Garantieschein bei der Lieferung beider 6B erhalten habe und auf der Internetseite von S&S nichts von Garantie steht, habe ich S&S eine Mail geschickt. Da es eine gesetzliche Gewährleitung von 2 Jahren gibt, habe ich gebeten den Controller auf Gewährleitung zu ersetzen, da der defekte 6B erst 1 ½ Jahre alt ist.
Weil S&S nicht reagierte, habe ich nach 2 Wochen eine 2. Mail geschickt.
Als nach einer ½ Woche noch immer keine Reaktion erfolgte, habe ich bei S&S angerufen.
Als es beim Gespräch darum ging, das ich einen Gewährleistungsanspruch anmelden wollte, wurde die Dame recht schnippisch. Nach längerer Diskussion kam die folgende Quintessenz heraus, die mir auch per Mail bestätigt wurde:

Wie wir Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt haben, gilt folgen-de Garantie/Gewährleistung

• Wir geben eine freiwillige Garantie von 6 Monaten auf die Ersatzteile. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
beträgt 2 Jahre. Gewährleistung heißt NUR, dass die Ware bei Auslieferung in Ordnung ist! Die früher übliche
Garantiezeit von 1 Jahr gibt es in dieser Form nicht mehr. Die Garantie wird freiwillig von den einzelnen Händlern gewährt.
• Bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung gilt, dass während der ersten 6 Monate der Händler in der Beweispflicht ist.
Da er oftmals nicht beweisen kann, dass der Artikel bei Auslieferung nicht defekt war, muss der Händler den Artikel i.d.R.
austauschen bzw. reparieren!
• Nach den ersten 6 Monaten ist der Kunde in der Beweis-pflicht, dass der Artikel bei Auslieferung defekt war.


Die erwähnte freiwillige Garantie von 6 Monaten ist natürlich Augenwischerei, da S&S durch die gesetzliche Gewährleitung das sowieso leisten muss.

Bei S&S werde ich nur noch Ersatzteile Bestellen, um meine beiden Mach1 am Laufen zu halten. Ansonsten Bild
Gruß Harry

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Harry
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Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Harry »

Hallo,

zur Ergänzung zu dem Service von S&S.
Mein Streetfighter 6B steht seit 1 Monat defekt in der Garage.
Gezwungener maßen habe vorsichtshalber gleich 2 Ersatzcontroller und Bremsbeläge bestellen und im Voraus bezahlt.
Im 1. Paket war nur ein einzelner Controller für einen 300W Scooter.
Im 2. Paket, das ich 2 mal telefonisch anmahnen musste, waren zwar alle bestellten Teile, aber die Controller haben zwar die richtigen Leistungswerte, nur die Stecker passen nicht. Es gibt 2 zusätzliche Stecker ohne Beschriftung und der Stecker für die Hupe fehlte. Anhand der Kabel, die aus den Controllern kommen, vermute ich, dass externe 12V-Versorgungen für diese Controller erforderlich sind
Die 2. Fehllieferung habe sofort per Mail mit Fotos reklamiert, nun heißt es wieder warten und paarmal anrufen, denn Mails werden erst nach 2 bis 3 Wochen beantwortet. Die schleppende Bearbeitung wird mit der Urlaubszeit entschuldigt.

Am liebsten würde ich Bild
Gruß Harry

Mudi Manni

Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Mudi Manni »

Hallo Harry,
anbei die Rechtslage in Deutschland. LG,
Mudi Manni :)
Hallo!


Zunächst einmal muss man hier auf einen Irrtum hinweisen:

Es gibt KEINE Garantiepflicht in Deutschland! Niemand MUSS eine GARANTIE auf irgendwas geben. Was Sie hier meinen ist die Gewährleistung. Die einzige Gemeinsamkeit, die Garantie und Gewährleistung haben, ist der Anfangsbuchstabe - da hört es dann aber auch schon auf.

Die Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung die der Hersteller geben kann.

Die Gewährleistung ist eine, im Gesetz Pflicht , für die das Gesetz Gewähr leistet. Bei Verbrauchergeschäften (Unternehmer > Verbraucher) gilt eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung (auch Gewährleistungsfrist) von zwei Jahren. Näheres regelt der §438 BGB bzw §§474ff BGB. Bei gebrauchter Ware gilt bei Verbrauchergeschäften eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, so gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§476 BGB) nach der angenommen wird, daß das Auftreten des Mangels innerhalb der ersten 6 Monate ein Beweis für den latent, von Anbeginn vorhandenen Mangel ist.

Bei Verkäufen von Privat an Privat gilt die Gewährleistung bei Neuware auch. Allerdings kann Verbraucher die Gewährleistung ausschliessen, wenn er das Risiko nicht tragen will. Bei Gebrauchtwaren ist dies Gang und Gäbe.

Wann eine Person ein Unternehmer regelt u.a. der §15 EStG. Dort findet man die Legaldefinition für Unternehmer. Diese Definition wendet sich auch und gerade auf Verkäufer im Internet an. Mit dem Status "Unternehmer" wird bei Internetverkäufen gleichfalls das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen tragend (vgl. BGH Urteil vom 3.11.2004 VIII ZR 375/03) (a.F. FernAbsG).

Es handelt sich hierbei übrigens um die Umsetzung der EU Richtline des europäischen Parlaments 1999/44/EG. Die Richtline würde mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 umgesetzt. Bei der Gelegenheit wurde auch gleich das FernAbsG in das BGB integriert.

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Harry
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Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Harry »

Hallo Manni,

leider ist es so, dass das Vorgehen von S&S legal ist, deshalb ist man ja machtlos.

Ich erwarte aber von einer Firma, dass sie transparent kommunizieren womit der Kunde rechnen muss. Keine Garantie zu leistet und auf die Beweislastumkehr nach einem ½ bei der Gewährleitung zu bestehen, ist schon eine sehr wichtige Information.

Bei diesem Geschäftsgebaren hätte ich mir 10x überlegt einen Mach1 zukauft, wenn es mir vorher bewusst gewesen wäre. Bei einem Billigprodukt aus China und dann die Zusicherung des Verkäufers, dass die Funktionsfähigkeit nur für ½ Jahr garantiert wird, wäre für mich nicht akzeptabel gewesen.

Ich habe diesen Thread eröffnet, dass sich jeder über das Risiko bei einem Kauf bei S&S bewusst wird.
Gruß Harry

Mudi Manni

Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Mudi Manni »

Hallo Harry,
mein Mach1 steht zum Verkauf, ich habe mir fürs Womo als Begleider einen SXT Raptor 1200 gekauft und bin absolut von dem kleinen Flitzer begeistert, der zieht unglaublich für seine 1200 Watt. LG,
Manni :)

EilemitWeile

Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von EilemitWeile »

Ja gut, wenn das Gerät innerhalb von 6 Monaten kaputt geht, würde ich auch reklamieren und habe schon Ersatz bekommen.

Aber nach 1,5 Jahren ? :shock:

Ganz abgesehen davon, dass die Einzelteile des Mach-1 im Nachkauf m.W. mit die günstigsten auf dem Markt sind.

Ich würde schon deshalb kein anderes Modell mehr kaufen.

EilemitWeile

Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von EilemitWeile »

2Alf20658 hat geschrieben:Nein, das schreibt das Gesetz so vor.
Es gibt kulante Händler, und solche die sich streng ans Gesetz halten............ :|

Merke:
hier in Deutschland ist nicht der Kunde König, sondern der Kommerz..........
Der Kunde soll allllles bezahlen, auch wenns geht für den Anbieter ( Aktuell siehe Rückbau der KKW´s ).


Also bei der - wie ich finde - geringen Gewinnspanne, würde ich nach 1,5 Jahren auch nichts mehr ersetzen. Die Teile unterliegen in diesem Zeitraum einer starken Abnutzung.

Dann könnte ich jetzt auch die Kette und das Kettenritzel reklamieren. Würdest du das wirklich richtig finden ?

Mudi Manni

Re: S&S – Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Mudi Manni »

Dann könnte ich jetzt auch die Kette und das Kettenritzel reklamieren. Würdest du das wirklich richtig finden ?

das sind Verschleissteile, das ist etwas ganz anderes! LG,
Mudi Manni :)

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