Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

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MEroller
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von MEroller »

Habe jetzt mal Heidenau direkt angeschrieben mit der Frage, ob dieser Allwetterreifen von denen als grundsätzlich wintertauglich angesehn wird, im Sinne der neuen Verordnung, und werde hier über die Antwort (so die kommt) berichten. Interessannterweise verwenden die das selbe Bild für sowohl die normale als auch die Snowtex M+S Variante vom K62, was ggf. bedeutet, dass nur die Gummimischung ein andere ist. Wenn dann die flachen Feinrillen abgefahren sind dürfte es auf Schneematsch ähnlich rutschig werden mit den Snowtex wie mit dem normalen K62...
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gervais
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von gervais »

Habe jetzt mal Heidenau direkt angeschrieben mit der Frage, ob dieser Allwetterreifen von denen als grundsätzlich wintertauglich angesehn wird, im Sinne der neuen Verordnung,
Schade um die Zeit.

Für Winterreifen ist nach der aktuellen Regelung eine M&S Kennzeichnung zwingend erforderlich.
Es ist völlig unerheblich, wie Heidenau dazu steht.

Wirst Du bei entsprechender Strassenlage kontrolliert, zahlst Du.
Wenn dann die flachen Feinrillen abgefahren sind dürfte es auf Schneematsch ähnlich rutschig werden mit den Snowtex wie mit dem normalen K62.
Ist den Ordnungshütern und ggfs. der Kasko völlig egal. Die Snowtex haben die erforderliche Kennzeichnung.

Qualität (auch von Dir erfühlte) wird nicht bewertet.

tom

Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von tom »

gervais hat geschrieben:Für Winterreifen ist nach der aktuellen Regelung eine M&S Kennzeichnung zwingend erforderlich.
Das steht aber imho nicht eindeutig so im Gesetz.
Verständnisprobleme:
- Die Richtlinie (92/23/EWG bzw. 2005/11/EG) auf die sich der Absatz in der StVO bezieht, betrifft ausschließlich Reifen für Fahrzeuge nach 70/156/EWG, also mit 4 oder mehr Rädern. Solche (Pkw-/Lkw-)Reifen mit ebener Lauffläche können auf Krafträdern (Gespanne mal ausgenommen) doch gar nicht aufgezogen und gefahren werden. Das ist für den Kraftradbereich eine sachlich völlig unzutreffende Formulierung wie "ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".
Reifen für 2- und 3-rädrige Fahrzeuge werden übrigens in 97/24/EG definiert.
Gemäß dem Analogieverbot darf man eine Strafvorschrift, die sich explizit auf 4+-rädrige Fahrzeuge bezieht, nicht einfach auf 2-/3-rädrige Fahrzeuge ausdehnen.
- Die Eigenschaften in dem erwähnten Absatz (Anhang II Nr. 2.2) obiger Richtlinie betreffen die Profilierung. Das können aber auch andere Reifen ohne M+S Symbol.
- Die M+S Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Es gibt keine amtlichen Kriterien. Ich darf mir das auch selbst auf die Reifen malen (mindestens 4mm hoch).
- Unverhältnismäßigkeit. Auch die elektrischen 6km/h Mobilitätshilfen sind laut Gesetz Kraftfahrzeuge. Dass man damit vor einem nicht geräumten Bürgersteig Halt machen müsste, oder nicht die ungeräumten Rampen zu den Behördengebäuden benutzen darf, kann wohl nicht deren Ernst sein (mangels Alternativen wäre das eine Freiheitseinschränkung).
- Mit der neuen Verordnung ist eine von Ramsauer für nichtig erklärte (46.) Verordnung geändert worden (damals ging es darum, ob alte Verkehrsschilder nicht mehr oder doch noch gültig sind). Explizit steht im Bundesgesetzblatt der Verweis auf die von Ramsauer für nichtig erklärte StVO vom 5.8.2009. Nichtige Verordnungen kann man fleißig ändern, ohne dass sie Rechtgültigkeit erlangen. Oder hat Ramsauer sein Nichtigkeitsdogma mitlerweile für nichtig erklärt?

Wenn Du aber aus zuverlässiger Quelle (amtlicher Gesetzeskommentar?) mehr weisst, dann raus damit. Das bmvbs hat bisher weder mir noch etlichen anderen geantwortet, die diese Detailfragen gestellt haben.

Imho springt man so nicht mit den Bürgern um. Das ist zu wischiwaschi und widerspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz, wird wohl wieder vom Gericht kassiert.
Aber das bmvbs hat ja schon eine weitere Änderung angekündigt... (ob die Politiker wohl irgendwann mal auf Fachleute hören werden?)

gervais
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von gervais »

Diese Argumentationsschiene ist mir bekannt. Es ist aber naiv zu glauben, dass sich der Polizist vor Ort dieser Ansicht anschliesst bzw. der Syndikus der Versicherung, die leisten soll. Letztere werden mit Sicherheit dahingehend argumentieren, dass dass sich der Gesetzgeber auf ein Kraftfahrzeug im Sinne des StVG bezieht. Gut zusammengefasst auch hier: http://www.lawbike.de/motorradrecht/201 ... r-bezieht/

Fazit: Solange das BMVBS nicht ausdrücklich erklärt, dass ausschliesslich Fahrzeuge mit 4 oder mehr Rädern von diesen Vorschriften betroffen sind, würde ich es nicht drauf ankommen lassen.

Ferner: Hier lesen auch unerfahrene Jugendliche mit, die Dir glauben, dass man einen Reifen mittels Eigenkennzeichnung zu einem M&S Reifen erklären kann. Gratulation.

tom

Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von tom »

Der Blog enthält einen Fehler: die Aufzählung stammt aus Anhang I, Teil II, Punkt 2.2. In Anhang II Punkt 2.2 steht etwas anderes.

Auf die Aufklärung des bmvbs warten viele. Möglicherweise dauert es deswegen solange, weil die jetzt endlich die Unklarheiten erkennen.
In deren Pressemitteilung (367/2010) ist auch nur von Auto- und Lkw-Fahrern die Rede. Warum nur!?

Natürlich kann jeder (Jugendliche) M+S draufschreiben. Was schadet's?
Die Gesetzeslage bleibt trotzdem (in mehreren Punkten!) unklar. Dass das einen Prozeß wert ist und kaum vor Ort ausdiskutiert werden kann, ist verständlich.
Ich lasse es drauf ankommen, doch die mir bekannten Polizisten haben gar keine Lust darauf und lehnen eine Ahndung ab (haben im Verkehrschaos eh wichtigeres zu tun).

moto2121

Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von moto2121 »

In Anhang II Nr. 2.2 steht genau das, was im Blog auch zitiert wird. Völlig richtig.

Das neue Regelung zitiert exakt "Anhang II Nr. 2.2" - da steht das mit dem M+S Reifen. Das macht der Gesetzgeber auch mal klar, in dem er am Ende seiner neuen Regelung (§ 2 StVO n.F.) die M+S Reifen hervorhebt.

Anhang I, Teil II, Punkt 2.2 gibt es gar nicht!!! Dort gibt es nur Punkt 2.1, Ende.

Fakt ist: wenn der Gesetzgeber für Autos Winterreifen wollte, dann auch erst recht für Motorräder. Oder spricht hier ein driftiger Grund dagegen? Zudem, wie schon angesprochen, unterscheidet das StVG, wie auch die StVO nicht zwischen einzelnen Kraftfahrzeugen.

Es ist naiv, zu glauben, dass man Motorräder bei der Winterreifenpflicht ausnehmen wollte.

tom

Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von tom »

moto2121 hat geschrieben:In Anhang II Nr. 2.2 steht genau das, was im Blog auch zitiert wird. Völlig richtig.
...
Anhang I, Teil II, Punkt 2.2 gibt es gar nicht!!! Dort gibt es nur Punkt 2.1, Ende.
Falsch. Hier zum lesen, Seite 14 bzw. 16:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 3aDE%3aPDF
Fakt ist: wenn der Gesetzgeber für Autos Winterreifen wollte, dann auch erst recht für Motorräder.
Warum schreibt er das dann nicht? Wäre doch nicht schwer gewesen, auf 97/24/EG Anhang II Punkt 1.29 zu verweisen.

Bei §21a StVO hat der Gesetzgeber es doch auch geschafft, Krafträder gesondert zu behandeln. Er unterscheidet also sehr wohl!
Und bei StVZO und FZV und FeV auch.
In StVG fällt mir auf Anhieb keine Unterscheidung ein, aber ich halte das auch für irrelevant. Analogieverbot...
Oder spricht hier ein driftiger Grund dagegen?
Die Funktionsweise der abgerundeten Zweiradreifen ist eine andere.
Durch die Rundung drückt sich der Reifen in den Schnee hinein, schiebt ihn zum erheblichen Teil zur Seite. Der seitlich verdrängte Schneewall trägt zur Seitenstabilität bei, das Hauptprofil hat eine größere Chance den griffigen Asphalt zu erreichen.
Durch die Rundung ergibt sich eine Öffnung der Profilblöcke >180°, was die Selbstreinigungsfähigkeit fördert.
Den unterschiedlichen Reifenformen und letzlich -physik hat der Gesetzgeber ja schon mit unterschiedlichen Richtlinien Rechnung getragen.

Natürlich ist Deine Ansicht eine mögliche Interpretation. Aber imho nicht die einzige.
Wenn der Gesetzgeber nur Reifen mit Eigenschaften nach Richtlinien für 4+-rädrige Kfz erwähnt, kann es sein, dass man es ihm auch mit Heidenau Silica Lamellentechnologie M+S Reifen nicht Recht macht - sind ja keine Reifen für 4-rädrige Kfz! :twisted: Vielleicht wollte der Gesetzgeber wirklich ein situationsbezogenes Fahrverbot für Krafträder (ohne Seitenwagen, mit S. kann man meist Pkw-Reifen benutzen). (Deswegen werde ich mir jetzt auch keine Reifen kaufen. Könnte rausgeschmissenes Geld sein.)
Vielleicht hat er einfach nur nicht an die gedacht. Vielleicht hat er nur schlampig formuliert. Wer weiß es definitiv?
Das bmvbs weiß es jedenfalls selbst (noch) nicht - so deute ich deren langes Schweigen.

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MEroller
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von MEroller »

Verschwendete Zeit ist das wahrlich nicht, mal bei Heidenau nachzuhaken, wenn auch die prompte Antwort ins gleiche "M+S"-Horn bläst:
ein Heidenau Azubi hat geschrieben:laut der neuen Winterreifenverordnung zählt der K62 nicht als Winterreifen.
Grund dafür ist, dass ihm die M+S-Kennung fehlt. Erst mit diesem Code gilt der Reifen als Wintertauglich.

Da gebe ich Ihnen recht. Die Winterreifen im Sommer zu benutzen ist keine gute Idee. Die fahren sich dann zu schnell ab.
Allerdings lese ich auch unten auf der Seite
http://www.vdpolizei.de/Service/Aktuell ... fault.aspx:
www.vdpolizei.de hat geschrieben:... die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG geändert worden ist, lautet:

""M + S-Reifen" Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist,"
Sorry, aber auch die normalen Heidenau K62 erfüllen diese Beschreibung, siehe die Bilder von meinem frischen Hinterreifen. Wenn ich jetzt "M+S" auf die Flanken schreibe kann kein Polizist mehr was dagegen haben. Aber in dieser Richtung hake ich auch nochmals nach...
In einem gebe ich Dir vollkommen Recht, Gervais: Wenn es um meine persönliche Sicherheit auf dem Zweirad bei diesem winterlichen Schmodderwetter geht spricht überhaupt nichts gegen gescheite M+S Reifen. Doch so lange das M+S nicht genauer definiert ist als in dieser geänderten Richtlinie ist das alles wischiwaschi wie bisher :evil:
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von gervais »

Tut mir leid.. Aber Dir war ja auch schon vorher klar, dass es nicht im Interesse der Reifenhersteller liegt, Dein Anliegen zu unterstützen, sei es mit einer wie auch immer gearteten Freigabe oder M&S Tauglichkeitsaussage.. , gell ?

Schliesslich profitieren diese von einer engen Auslegung der derzeitigen Vorschrift.

Ergo: Wäre ich in diesem Geschäft tätig, würde ich auf Bundes bzw. EU Ebene erheblich intensiver dazu beitragen, dass der Gesetzgeber mir hilft, meine Arbeitsplätze zu sichern.

Das ich privat Deiner Ansicht bin, liegt doch auf der Hand. Hilft mir indes nichts, ich beuge mich.

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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen

Beitrag von Haro »

Wieso erkennt man offizielle Roller - M+S – Reifen nicht schon am Profil? Anscheinend stehen sie erst am Anfang der Entwicklung, da wird noch herumprobiert und mit der M+S Bezeichnung auch so mancher Schindluder getrieben, also manche Reifen damit gekennzeichnet, die für Schnee ungeeignet sind.

Für Autos haben sich ja schon lange 2 Sorten von Profilen herausgebildet, sodaß man Auto-M+S – Reifen auf den ersten Blick erkennt.
Profil 1: Grobstollig:
grobstolliger Winterreifen f Auto.jpg
grobstolliger Winterreifen f Auto.jpg (10.98 KiB) 1893 mal betrachtet
Dieses Profil sieht man heute eigentlich nur noch an Geländefahrzeugen, wird dort ganzjährig verwendet.

Profil 2: Lamellen, im Westen seit den 1980er Jahren vorherrschend, im Osten erst seit der Wende erhältlich:
Lamellen-Winterreifen f Auto.jpg
Lamellen-Winterreifen f Auto.jpg (10.88 KiB) 1893 mal betrachtet
Bei den Rollerreifen sieht mans nicht auf den ersten Blick.
Zur Auflockerung ein kleines Quiz: Dieser Reifen, trägt der M+S Kennung, oder nicht?
1.JPG
Kein Chinareifen, sondern eine in D sehr bekannte Marke.

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