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Re: Dieses Forum wird geschlossen
In die Niederlande willst Du auch nicht, zumindest nicht in eine der Städte.
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
http://www.urteile-im-internet.de/archi ... 01-06.html
Ich zitiere die maßgeblichen Passagen:
Abzustellen ist mithin auf die mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz-ElGVG) vom 26. Februar 2007 am 1. März 2007 in Kraft getretenen Vorschriften des Telemediengesetzes (BGBl I S. 179), welches an die Stelle des Teledienstegesetzes und des Medienstaatsvertrages getreten ist. Die im Telemediengesetz enthaltenen Vorschriften zur Verantwortlichkeit von Diensteanbietern (§§ 7 bis 10 TMG) haben die Regelungen des Teledienstegesetzes und die für Mediendienste bisher geltenden entsprechenden Regelungen des Medienstaatsvertrages unverändert übernommen (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf vom 26. Oktober 2006, BT-Drucks. 16/3078, S. 15). Die diesbezüglichen Vorschriften weisen keinen haftungsbegründenden Charakter auf und enthalten ebenso wie schon die §§ 8 bis 11 TDG in der Fassung von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3721) keine Anspruchsgrundlagen. Wie sich aus § 7 Abs. 1 TMG ergibt, setzen die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes ebenso wie schon § 8 Abs. 1 TDG und § 5 TDG i.d.F. vom 22. Juli 1997 (BGBl I S. 1870) eine Verantwortlichkeit nach allgemeinen Vorschriften des Zivil- oder Strafrechts voraus (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02 - VersR 2003, 1546 [zu § 5 TDG a.F.] m.w.N.; Stadler, Haftung für Informationen im Internet, 2. Aufl., Rn. 18). Nach Auffassung des Schrifttums kommt diesen Vorschriften deshalb eine Art "Filterfunktion" zu (vgl. Sobola/Kohl, CR 2005, 443, 445 m.w.N.). Vorliegend beruht der Unterlassungsanspruch des Klägers auf § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB.
a) Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet. Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188). Diese Grundsätze gelten auch für den Betreiber eines Internetforums, der insoweit "Herr des Angebots" ist. Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags.
Ich sehe allerdings kein Risiko für eine Haftung, wenn auf entsprechenden Hinweis des Verletzten der betreffende Beitrag sofort gelöscht wird.
Ich zitiere die maßgeblichen Passagen:
Abzustellen ist mithin auf die mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz-ElGVG) vom 26. Februar 2007 am 1. März 2007 in Kraft getretenen Vorschriften des Telemediengesetzes (BGBl I S. 179), welches an die Stelle des Teledienstegesetzes und des Medienstaatsvertrages getreten ist. Die im Telemediengesetz enthaltenen Vorschriften zur Verantwortlichkeit von Diensteanbietern (§§ 7 bis 10 TMG) haben die Regelungen des Teledienstegesetzes und die für Mediendienste bisher geltenden entsprechenden Regelungen des Medienstaatsvertrages unverändert übernommen (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf vom 26. Oktober 2006, BT-Drucks. 16/3078, S. 15). Die diesbezüglichen Vorschriften weisen keinen haftungsbegründenden Charakter auf und enthalten ebenso wie schon die §§ 8 bis 11 TDG in der Fassung von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3721) keine Anspruchsgrundlagen. Wie sich aus § 7 Abs. 1 TMG ergibt, setzen die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes ebenso wie schon § 8 Abs. 1 TDG und § 5 TDG i.d.F. vom 22. Juli 1997 (BGBl I S. 1870) eine Verantwortlichkeit nach allgemeinen Vorschriften des Zivil- oder Strafrechts voraus (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02 - VersR 2003, 1546 [zu § 5 TDG a.F.] m.w.N.; Stadler, Haftung für Informationen im Internet, 2. Aufl., Rn. 18). Nach Auffassung des Schrifttums kommt diesen Vorschriften deshalb eine Art "Filterfunktion" zu (vgl. Sobola/Kohl, CR 2005, 443, 445 m.w.N.). Vorliegend beruht der Unterlassungsanspruch des Klägers auf § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB.
a) Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet. Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188). Diese Grundsätze gelten auch für den Betreiber eines Internetforums, der insoweit "Herr des Angebots" ist. Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags.
Ich sehe allerdings kein Risiko für eine Haftung, wenn auf entsprechenden Hinweis des Verletzten der betreffende Beitrag sofort gelöscht wird.
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Hallo Andreas,
ich habe bisher nur passiv mitgelesen und mir aus dem Forum zahlreiche wirklich tolle Infos gezogen, die mich letztendlich dazu gebracht haben, mir einen Unu zu bestellen (der nächste Woche geliefert werden soll). Aufgrund des hohen Niveaus der hier zu findenen Informationen und des Engagements des Mitglieder finde ich deine Ankündigung extrem bedauerlich.
Wahrscheinlich nimmst du mit den "neuen Gesetzen" Bezug auf die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), die ab dem 25.05. nicht nur europaweit gilt, sondern sogar weltweit für alle Anbieter, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern speichern oder verarbeiten. Deshalb spielt es auch keine Rolle "in was für einem Land wir eigentlich leben" oder ob wir uns in der "Bananenrepublik Deutschland" befinden. Diese Beiträge fallen leider nicht unter das eingangs erwähnte hohe Niveau hier. Und darum sind auch eventuelle BGH- oder sonstige Urteile nur von beschränkter Relevanz, da nun in großen Teilen eine ganz neue Gesetzeslage entsteht. Auch ist die Auslegung von Urteilspassagen durch (mutmaßliche) Laien oder das Zurückgreifen auf Ratschläge von irgendwelchen Internetseiten ein sehr risky business.
Zurück zum Thema. Ich kann deine Bedenken sehr gut verstehen. Der im 3. Post verlinkte Artikel hat zwar mit der DSGVO rein gar nichts zu tun und ist, wie schon einmal erwähnt wurde, 12 Jahre alt. Nichtsdestotrotz bedeutet die DSGVO einen erheblichen Mehraufwand und, noch schlimmer, große Unsicherheit für Webseitenbetreiber*innen. Ich bin beruflich in ein Projekt involviert, eine große (kommerzielle) Webseite datenschutzkonform umzugestalten, und auch hier herrscht große Verunsicherung - und das, obwohl uns zahlreiche bezahlte Anwälte beratend zur Seite stehen. Ich befürworte die DSGVO sehr und finde es gut, dass sich jetzt wirklich jeder um korrekten Datenschutz bemühen muss. Einer Privatperson, die ein solches Forum noch dazu nur als Hobby betreibt, ist das im Grunde aber nicht zuzumuten.
Letztendlich bleiben nur eine Handvoll Möglichkeiten: Der von dir beschlossene Schritt, der Weiterbetrieb nach eingehender Risikoabwägung (aber als Privatperson kann man dabei eigentlich nur verlieren) oder der Verteilung des Riskos, die die Übertragung auf einen Verein möglicherweise bringen könnte. Meines Wissens nach muss aber auch in einem Verein eine natürliche Person zuständig und verantwortlich für den Datenschutz und Verstöße dagegen sein.
Kurzum - es wäre sehr, sehr schade, dieses Forum zu verlieren, aber wenn das das Ergebnis deiner persönlichen Risikoabwägung ist, müssen wir das alle akzeptieren. Meine Hoffnung ist, dass sich entweder jemand hier findet, der oder die selbst genug juristisches Fachwissen besitzt, um dich hinsichtlich das zu erwartenden Risikos qualifiziert beraten zu können, oder aber ein Mitglied des Forums eine Person kennt, die dazu bereit und in der Lage ist. Oder jemand anderes ist bereit, das Risiko auf sich zu nehmen und du stellst dieser Person die Datenbank des Forums zur Verfügung.
Wie auch immer du dich entscheidest - vielen Dank für den Betrieb dieser hervorragenden Plattform. Ich habe hier sehr viel mitgenommen und habe volles Verständnis für deine Sorgen.
ich habe bisher nur passiv mitgelesen und mir aus dem Forum zahlreiche wirklich tolle Infos gezogen, die mich letztendlich dazu gebracht haben, mir einen Unu zu bestellen (der nächste Woche geliefert werden soll). Aufgrund des hohen Niveaus der hier zu findenen Informationen und des Engagements des Mitglieder finde ich deine Ankündigung extrem bedauerlich.
Wahrscheinlich nimmst du mit den "neuen Gesetzen" Bezug auf die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), die ab dem 25.05. nicht nur europaweit gilt, sondern sogar weltweit für alle Anbieter, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern speichern oder verarbeiten. Deshalb spielt es auch keine Rolle "in was für einem Land wir eigentlich leben" oder ob wir uns in der "Bananenrepublik Deutschland" befinden. Diese Beiträge fallen leider nicht unter das eingangs erwähnte hohe Niveau hier. Und darum sind auch eventuelle BGH- oder sonstige Urteile nur von beschränkter Relevanz, da nun in großen Teilen eine ganz neue Gesetzeslage entsteht. Auch ist die Auslegung von Urteilspassagen durch (mutmaßliche) Laien oder das Zurückgreifen auf Ratschläge von irgendwelchen Internetseiten ein sehr risky business.
Zurück zum Thema. Ich kann deine Bedenken sehr gut verstehen. Der im 3. Post verlinkte Artikel hat zwar mit der DSGVO rein gar nichts zu tun und ist, wie schon einmal erwähnt wurde, 12 Jahre alt. Nichtsdestotrotz bedeutet die DSGVO einen erheblichen Mehraufwand und, noch schlimmer, große Unsicherheit für Webseitenbetreiber*innen. Ich bin beruflich in ein Projekt involviert, eine große (kommerzielle) Webseite datenschutzkonform umzugestalten, und auch hier herrscht große Verunsicherung - und das, obwohl uns zahlreiche bezahlte Anwälte beratend zur Seite stehen. Ich befürworte die DSGVO sehr und finde es gut, dass sich jetzt wirklich jeder um korrekten Datenschutz bemühen muss. Einer Privatperson, die ein solches Forum noch dazu nur als Hobby betreibt, ist das im Grunde aber nicht zuzumuten.
Letztendlich bleiben nur eine Handvoll Möglichkeiten: Der von dir beschlossene Schritt, der Weiterbetrieb nach eingehender Risikoabwägung (aber als Privatperson kann man dabei eigentlich nur verlieren) oder der Verteilung des Riskos, die die Übertragung auf einen Verein möglicherweise bringen könnte. Meines Wissens nach muss aber auch in einem Verein eine natürliche Person zuständig und verantwortlich für den Datenschutz und Verstöße dagegen sein.
Kurzum - es wäre sehr, sehr schade, dieses Forum zu verlieren, aber wenn das das Ergebnis deiner persönlichen Risikoabwägung ist, müssen wir das alle akzeptieren. Meine Hoffnung ist, dass sich entweder jemand hier findet, der oder die selbst genug juristisches Fachwissen besitzt, um dich hinsichtlich das zu erwartenden Risikos qualifiziert beraten zu können, oder aber ein Mitglied des Forums eine Person kennt, die dazu bereit und in der Lage ist. Oder jemand anderes ist bereit, das Risiko auf sich zu nehmen und du stellst dieser Person die Datenbank des Forums zur Verfügung.
Wie auch immer du dich entscheidest - vielen Dank für den Betrieb dieser hervorragenden Plattform. Ich habe hier sehr viel mitgenommen und habe volles Verständnis für deine Sorgen.
Zuletzt geändert von bennigecko am Fr 20. Apr 2018, 15:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Die DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) betrifft in erster Linie Unternehmen.
https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
Das ist eine Internetdarstellung der DSGVO.
https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Hallo Zusammen,
Ich bedauere ebenfalls das dieses tolle Forum geschlossen werden soll.
Gibt es eine Alternative wo sich die User von hier wieder treffen könnten. So hätte man immerhin die Community erhalten. Und mit der Sicherung der Inhalte auch Zugriff auf die Posts...
Grüße Andi
Ich bedauere ebenfalls das dieses tolle Forum geschlossen werden soll.
Gibt es eine Alternative wo sich die User von hier wieder treffen könnten. So hätte man immerhin die Community erhalten. Und mit der Sicherung der Inhalte auch Zugriff auf die Posts...
Grüße Andi
Aerodynamik ist was für Leute die keine ordentlichen Motoren bauen können.
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Die DSGVO betrifft ausdrücklich nicht nur oder in erster Linie Unternehmen. Zitat der von dir verlinkten Seite:Evolution hat geschrieben: ↑Fr 20. Apr 2018, 13:51Die DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) betrifft in erster Linie Unternehmen.
https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
Das ist eine Internetdarstellung der DSGVO.
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
- durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
- durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
- durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Keine dieser wenigen, klar definierten Ausnahmen trifft auf diese Seite zu.
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
An welcher konkreten Stelle kollidiert denn nun dieses Forum mit besagtem Gesetz? Kann das bitte mal jemand erläutern?
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Das würde ich auch gerne wissen wollen. Die persönlichen Daten, die hier gesammelt werden, werden doch vom Träger der Rechte selber eingegeben und das bewusst. Sie sind auch erforderlich, um sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Weitergehende Daten kann der User eingeben, muss er aber nicht. Wenn er nicht mehr im Forum geführt werden will, wird er mit seinen Daten gelöscht. Ich sehe also keine rechtsverletzende Handlung.
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
https://tinylink.net/ByMwm
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Re: Dieses Forum wird geschlossen
Ich kann meinen Wissensstand, der beruflich bedingt relativ hoch ist, darlegen. Jedoch, das bitte ich zu beachten, bin auch ich juristischer Laie.
Kurz zusammengefasst kollidiert die Art dieses Internetangebot erst einmal nicht mit der DSGVO. Allerdings müssen in Zukunt nahezu alle Betreiber*innen von Internetangeboten (die ganz wenigen Ausnahmen stehen oben) sehr hohe Anforderungen an den Schutz von personenbezogenen Daten* erfüllen. Dazu zählen u.a. eine lupenreine Datenschutzerklärung, die Möglichkeit, personenbezogene Daten jederzeit einsehen und löschen lassen zu können und viele andere Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Die Schwierigkeit ist nun, dass, wie schon gesagt, quasi wirklich jede*r Betreiber*in eines Onlineangebots davon betroffen ist, egal ob privat oder Unternehmen, egal ob kommerzeill oder nicht. Außerdem sind die Aufbewahrungs- Dokumentationspflichten sehr weitreichend und es es für Privatpersonen sehr schwierig, diese mit vertretbarem Zeitaufwand zu realisieren. Gerade beim Einsatz von Fremdsoftware wie phpbb weiß man als Webseitenbetreiber*in oft gar nicht, wo und wie personenbezogene Daten erhoben, versandt und gespeichert werden. Es geht gar nicht so sehr darum, dass die Daten gespeichert werden, sondern was wie damit in der Folge passiert und welche Ansprüche jeder der Nutzer*innen dieses Forums gegenüber Andreas potentiell hat.
Dieses Onlineangebot ist also nach der neuen DSGVO keineswegs "illegal" oder per se ein Rechtsverstoß, die Art und Weise, wie hier personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden, ist aber hoch problematisch. Hinzu kommt, dass bei Verstößen ab 25. Mai empfindliche Strafen drohen. Insgesamt herrscht zusätzlich eine große Unsicherheit, da die DSGVO, so strikt so gefasst ist, gleichzeitig auch teilweise relativ große Interpretationsspielräume lässt. Diese Lücken werden erst nach und nach von Gerichtsentscheidungen gefüllt werden - das ist das Risiko, dem man sich als Webseitenbetreiber*in im Momenten potentiell aussetzt. Zwar ist zu erwarten, dass Verstöße vor allem bei Unternehmen geahndet werden, aber man weiß ja nie... Gerade wenn ein Angebot einen relativ großen und schwer zu überblickenden Nutzer*innenkreis anzieht und gleichzeitig viele Daten speichert (wie ein Forum), wäre auch mir als Privatperson nicht ganz wohl.
Es ist ein schwieriger Spagat. Einerseits sollen personenbezogene Daten im Internet endlich konsequent und ohne zahlreiche Schlupflöcher geschützt werden. Deshalb sind auch die großen amerikanischen Anbieter ganz schön am schwitzen, ganz zu schweigen von vielen europäischen Unternehmen. Andererseits bedeutet die Strenge der Verordnung eben auch ein Risiko für Privatpersonen. Ich denke, in ein paar Jahren wird hier mehr Klarheit herrschen, aber das hilft Andreas im Moment eben nicht.
*personenbezogene Daten sind z.B. Vorname + Nachname, Adressdaten, aber auch gekürzte IP-Adressen und andere Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
Zuletzt geändert von bennigecko am Fr 20. Apr 2018, 15:42, insgesamt 2-mal geändert.
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