Moin,
Danke für die konstruktive Diskussion. Ich lasse mir das Ding ja nicht madig machen und wenn es nur 6,2kWh bleiben, dann ist es eben so und der Akku ist noch wie neu, wenn der Rest vom BMW-Roller sich komplett zerlegt hat.
Ich bin aber dennoch komplett fassungslos, denn die erste Antwort von der Niederlassung (nicht vom Händler!) geht in die gleiche Richtung wie Deine Argumentation. Ich möchte das hier nicht zitieren, sinngemäss "grössere Kapazität -> längere Zeit Vollgas -> Limit nicht eingehalten". Also reduziert man die Kapazität, kann nicht so lange Vollgas fahren -> Limit eingehalten.
Ich glaube da liegt ein gewaltiger Denkfehler vor. Was ist denn mit einem 11kW Verbrenner? Geht der nach 30 Min. Vollgas aus? Ist der Tankinhalt auf 2-3l begrenzt? Eher nein aber das wäre nach dieser Denkweise das Gleiche.
Die von Dir zitierten Stellen drehen sich nicht um die Limits nach oben sondern nach unten! Da geht es um Verbraucherschutz. Früher war es so, daß man mit dem PKW max. 5 Min. Vollgas fahren durfte, sonst verreckte der.
Das soll jetzt so nicht mehr sein, die Kiste muss die Nennleistung 30 Min. durchhalten, wenn der Hersteller diese Leistung dranschreiben will.
Es soll eben nicht so sein, daß die Zero als 44kW verkauft wird denn 30 Minuten hält der Antrieb das nicht durch. Die Beschränkung
Anmerkung: Wird die höchste 30-Minuten-Leistung durch die Batterie begrenzt, so darf die höchste 30- Minuten-Leistung eines Elektrofahrzeuges geringer sein als die in dieser Prüfung ermittelte höchste 30-Minuten-Leistung seines Antriebssystems.
würde sich darauf beziehen, daß die Zero den Akku mit 44kW in weniger als 30 Minuten leer lutscht. Dann muss die Leistung nicht 30 Minuten durchgehalten werden. Man dürfte also 11kW dranschreiben, auch wenn die Kiste das keine 30 Minuten schafft weil der Akku nur 4kWh hat.
Da geht es wohlgemerkt nur darum, daß der Verbraucher nicht mit unrealistischer Kurzzeitleistung belogen wird!
Beispiel ist auch mein ZOE, mit 53kW in den Papieren. Das ist die 80kW-Version. Die 80kW hat man jederzeit, aus dem Stand bis Vmax aber die schafft er nicht 30 Minuten am Stück weil das wohl überhitzen würde. 53kW kann er 30 Minuten, also darf Renault nur 53kW dranschreiben. Der Akku würde die 30 Minuten mit 80kW durchaus schaffen, zumindest die 100kW Version aber da stehen sogar nur 51kW dran.
Das hat alles nichts mit der Begrenzung zu tun!
Die 11kW darf das Ding dauerhaft, unabhängig vom Akku. Wie lange nun 23kW oder bei der Zero 44kW erlaubt sind - keine Ahnung. Selbst wenn es nur 10 Sekunden sind - damit ist man zumindest bei der Zero bei Vmax, beim CE 04 mit 23kW vielleicht nur knapp davor.
Es ist sicher nicht so, daß die Kiste maximal 30 Minuten 11kW leisten darf. Im Gegenteil, sie muss das 30 Minuten schaffen, damit man das 11kW nennen darf. Es sei denn, der Akku macht vorher schlapp.
Da hat BMW einfach "min." und "max." verwechselt.
Gesetzestexte (oder eben diese Verordnung) sind für Laien immer sehr verwirrend formuliert. Juristen oder in diesem Fall Techniker können das aber lesen und richtig interpretieren. Dahinter steht auch immer ein Wille des Gesetzesgebers. Wenn das zu bekloppt formuliert ist (was ich hier gar nicht sehe), dann interpretieren Gerichte das im Zweifelsfall und "denken" sich teilweise sogar die Intention dahinter.
Hier ist es sehr eindeutig, daß die Intention nicht war, daß die Karre maximal 30 Minuten 11kW darf und man deswegen den Akku limitieren muss.
Das ist alles kein Vorwurf an Dich, Du stimmst ja auch überein, daß das so keinen Sinn macht. Du hast aber schön die falsche Interpretation aufgezeigt, der BMW da scheinbar auch aufgesessen ist. Sogar nachgerechnet, mit Wirkungsgrad schafft der Akku so gerade 11kW für 30 Minuten.
Bei BMW gibt es nun diese Story. Das ist vielleicht nicht gleich aufgefallen, weil die normalerweise alle Probleme mit Hubraum und Drehmoment - letztendlich Geld - bewerfen. Mit Elektro und erst recht mit A1 haben die ja sonst nichts am Hut. Vom Exoten C-Evolution mal abgesehen.
Wegen Homologation, PR-Material oder was weiss ich kommen sie aus der Nummer so schnell nicht raus und die Vertriebler müssen das Märchen nun auch weiter erzählen. Die verstehen den Hintergrund ja auch nicht. Ich hatte überlegt, ob mir der Händler später vielleicht mal ein Leihmopped bei der Inspektion geben könnte. Tja, für A1 hat BMW gar nichts! Der Händler hat aber auch Suzuki...
Ich kann mir nicht vorstellen, daß BMW das nicht längst klar ist. Da laufen Leute Kreise in den Teppich und überlegen sich, wie sie das wieder glatt ziehen. Wie gut das bei Kunden ankommt, sieht man ja schon in diesem Thread.
Wenn das aber irgendwer mit der Homologation noch hinbekommt, dann BMW.
Und bitte nenne die mögliche Klientel nicht "vermögend". Ich bin nicht die "gehobene Mittelschicht" mit Privatflugzeug a la Merz.
Für mich ist das auch ein Arsch voll Geld, das liegt nicht so rum. Ich will mir das aber leisten und bekomme es hin, ohne mich lange zu verschulden.
Wer vermögend ist, kauft das Ding wie andere Leute die schicke Vase bei Ikea spontan auch noch mitnehmen.
Gruß,
Norbert