patba hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 16:53
Zerginator hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 16:23
Ok, ich bin bisher von Fall 1 ausgegangen, dass sie die hohe Leistung zu lang abrufen können, als das es ohne weitere Maßnahmen durchgehen würde und sie die Bearbeiter beim BKA solange belabert haben, bis sie Ihnen die Story von der Limitierung über die Batterie abgenommen haben.
Ich bin auch bei dieser Sichtweise bzw. auch Sichtweise 3.
Ich kann Norberts Argumenten zwar folgen (auch das mit dem Takatukaland), aber ich stimme nicht in allen Punkten überein.
Eine >11 kW-Maschine ist dann eine >11 kW-Maschine, wenn sie mind. 30 min lang >11 kW kann. Kann sie es nur 29 min, ist es keine >11 kW-Maschine und damit grundsätzlich A1-tauglich, denn es zählt die 30-min-Leistung. Die Details, was noch geht und was nicht, klären Hersteller und KBA in Absprache.
Patrick
Moin,
Patrick, die 30 Minuten-Messung hat nichts mit der Begrenzung zu tun. Das ist der Fehler.
Eine xykW-Maschine ist eine xykW-Maschine, wenn sie >= xykW für 30 Minuten schafft. Wenn der Akku kleiner ist, dann dürfen das auch nur 20 Minuten sein. Darf man dann immer noch xykW dranschreiben.
Mein Silence hat 7kW (max.9kW). Die 7kW hätte er aber mit dem ersten alten Akku nicht 30 Minuten durchgehalten, also steht im CoC 15 Minuten.
Also darf Silence 7kW dranschreiben.
Nur darum geht es. Der BMW hält 30 Minuten mit 11kW durch. Wäre der Akku noch kleiner, wären 20 Minuten auch ok, wenn der Akku dann leer ist. Dann dürfte man das immer noch 11kW nennen.
Das ist alles
mindestens, muss schaffen und darf weniger sein wenn vorher Akku leer!
Da geht es darum, was die Kiste schafft, damit man sie so bezeichnen darf. An einer Gleichstromquelle würde der BMW die 11kW vermutlich unendlich schaffen, somit kann der Akku die Begrenzung gar nicht sein, der würde ja nur erlauben, daß die Zeit kürzer ist. Der Test geht nur 30 Minuten, was danach im Akku über wäre, ist egal.
Die Begrenzung ist einfach nur 11kW, was elektronisch völlig banal ist und nur für kurze Zeit überschritten werden darf.
Und nicht zuletzt: Zero S, Trinity Jupiter, illegal? Oder wie haben die das gemacht? Es dürfte dann ja kein L3e-A1 Fahrzeug geben, daß nennenswert über 6,2kWh Akku hat. Eine pauschale Akkubegrenzung für L3e-A1.
Denkt doch bitte mal nach, wie unsinnig das wäre. Selbst bei EU-Recht.
Und das BKA kommt höchstens dann ins Spiel, wenn man das mit der Auslegung der Regeln zu sehr übertreibt
Gruß,
Norbert