Hallo Norbert, ich glaube über die technische Machbarkeit brauchen wir nicht mehr diskutieren oder?
Wir sind beide vom Fach und wissen, dass die Akkukastration unsinnig ist, und außerdem wie die Leistungsbegrenzung nur ein Softwareflag.
Also geht es mir um genau das, ob BMW das anbietet. Warum ich gefragt habe war der verlinkte Artikel vom Motorrad Magazin
https://www.motorrad-magazin.at/motorra ... n+Pressure
Bisher war für mich gesetzt: Entdrosseln durch BMW gibt es nicht, weil das die Aussage meines BMW Händlers war.
Im verlinkten Artikel steht aber: "Man müsse einen Teil des Speichers „stilllegen“, um die Nennleistung von 15 PS zu erreichen – eine seltsame Notwendigkeit bei der Homologation also. Man kann eine A1-Variante aber beim Händler einfach wieder „aufmachen“ lassen, wenn es eine höhere Führerscheinklasse erlaubt."
Und genau das hat meine Neugier geweckt. Gibt es hier etwa inzwischen eine andere Aussage von BMW, dass sie zwar die Homologation nicht ändern, aber (sicher nicht kostenlos) die A1 Roller auf Kundenwunsch aufmachen. Das man dann einen gültigen Führerschein braucht, um ihn zu bewegen ist ja selbstverständlich. Aber das gilt ja genauso, wenn man einfach gleich einen A2 Roller kauft.