Verlust der Garantie

Uwe
Beiträge: 188
Registriert: Do 30. Jul 2015, 19:29
Roller: UNU Rebel v2 2kW Docklands Blue Fahrleistung: 5700km
PLZ: 50767
Tätigkeit: Elektrotechniker
Kontaktdaten:

Verlust der Garantie

Beitrag von Uwe »

Hallo,
nachdem uns Anna von Unu ja schon im Thread "Unu Controller Tweaking",
mitteilte das Änderungen an den Controllereinstellungen zum Verlust der
Garantie führen was durchaus nachvollziehbar ist,

habe ich jetzt bei durchlesen der Bedienungsanleitung folgenden Absatz
gefunden:
Wenn du deinen unu entgegen der Vorschriften verwendest, erlischt leider die Garantie.
Solltest du etwas unternehmen um die Leistung, oder Geschwindigkeit zu steigern, erlischt die Garantie ebenfalls.
Gleiches gilt für die Modifizierung des Nummernschildträgers, der Beleuchtungsgruppen, akustischen Signale und der Rückspiegel.
Diese Handlungen sind strafbar und werden gesetzlich verfolgt, also unterlasse sie bitte.
O.K. die ersten 2 Sätze sind nachvollziehbar, was darf ich bitte unter der Modifizierung des Nummernschildträgers
verstehen?

Die Modifizierung der Beleuchtungsgruppen. Zählt dazu auch der Austausch des Leuchtmittels gegen
das Philips Leuchtmittel S2, im Thread "Tipps und Tricks zum Selbermachen", da ja hier 25 Watt
gegen 35 Watt getauscht werden. Wodurch eigentlich die Sicherheit steigt.

Ebenfalls habe ich hier im Forum schon gelesen das jemand die original Rückspiegel, die ein bisschen klein sind,
gegen größere ausgetauscht hat. Dies dürfte ebenfalls zu einer Steigerung er Sicherheit führen.

Das die eine oder andere Handlung strafbar ist, ist wohl klar. Aber definitiv nicht alle erwähnten

Führt dann auch der Anbau eines Top Cases zu erlöschen der Garantie?
Oder auch der Anbau der Sozius Fußrasten, aus dem "Tipps und Tricks zum Selbermachen".

Alles sehr unglücklich, ich zweifel langsam ob unu die richtige Entscheidung war, aber von
anderen E-Rollerfirmen hört man auch nicht wirklich besseres.

Unu ist wenigstens hier im Forum präsent, was ein Pluspunkt ist.

Na ja wie steht ihr zu diesen Aussagen?

Gruß Uwe

P.S.
noch zusätzlich gefunden in der Bedienungsanleitung
(4) Solltest du oder eine andere, nicht von uns beauftragte Personen den unu reparieren,
verändern oder auf andere Art zusammenbauen, so ist das entstehende Produkt von der
Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen. Ferner wird durch uns keine Gewährleistung
für Defekte an der Ware übernommen, die durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder unsachgemäße
Behandlung entstanden sind.
Zuletzt geändert von Uwe am Mi 16. Sep 2015, 21:42, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
dirk74
Beiträge: 1759
Registriert: So 10. Apr 2011, 13:55
Roller: Trinity Uranus
PLZ: 65
Wohnort: bei Frankfurt
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von dirk74 »

Warum fragst Du nicht erst mal Deinen Händler/Importeur?

Gruß
Dirk
Trinity Uranus L2 - 3 kW - >73.000 km
0-2.250 km: Leihakkus L1/L3
2.250-36.872 km: L2-Akku 60V / 40Ah (Lithium)
aktuell: L3-Akku 60V / 50Ah (Lithium)
Skoda CITIGOe iV (>56.000 km)

Benutzeravatar
MEroller
Moderator
Beiträge: 19058
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 22:37
Roller: Zero S 11kW ZF10.5/erider Thunder (R.I.P)
PLZ: 7
Tätigkeit: Entwickler (Traktionsbatterie)
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von MEroller »

Klingt schon fast Amerikanisch, es spricht eine panische Angst vor ausufernden Garantieleistungen aus manchen dieser Aussagen, und diese gehen teils weit über gesetzliche Vorschriften hinaus. Zumindest die Angst vor ausufernden Garantiekosten ist aus meiner Sicht absolut berechtigt, und unsere Erfahrungen der letzten Jahre mit massenweisen Importeurspleiten, oft durch ausufernde Garantiekosten zumindest mit verursacht, sprechen auch eine deutliche Sprache.
Zero S 11kWZF10.5
e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden

Benutzeravatar
dirk74
Beiträge: 1759
Registriert: So 10. Apr 2011, 13:55
Roller: Trinity Uranus
PLZ: 65
Wohnort: bei Frankfurt
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von dirk74 »

Bez. der Controllereinstellungen hatte Uwe ja Kontakt mit unu. Das würde ich auch vom Rest erwarten.
Die Modifikation am Nummernschildträger ist wohl der wichtigste Punkt. Wenn es schon eine Modifikation ist, in die Plaste Schrauben zu treiben, hat man ein Problem.
Nur, eine verbindliche Aussage bzw. Erläuterung dazu, kann nur unu selbst geben.

Gruß
Dirk
Trinity Uranus L2 - 3 kW - >73.000 km
0-2.250 km: Leihakkus L1/L3
2.250-36.872 km: L2-Akku 60V / 40Ah (Lithium)
aktuell: L3-Akku 60V / 50Ah (Lithium)
Skoda CITIGOe iV (>56.000 km)

Benutzeravatar
wiewennzefliechs
Beiträge: 2194
Registriert: So 24. Nov 2013, 20:41
Roller: Emco Nova R2000
PLZ: 135
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von wiewennzefliechs »

Uwe hat geschrieben:Die Modifizierung der Beleuchtungsgruppen. Zählt dazu auch der Austausch des Leuchtmittels gegen
das Philips Leuchtmittel S2, im Thread "Tipps und Tricks zum Selbermachen", da ja hier 25 Watt
gegen 35 Watt getauscht werden. Wodurch eigentlich die Sicherheit steigt.
Der Unu ist serienmäßig nur mit 25-Watt-Funzeln bestückt? Das halte ich für eine Frechheit. Die 35 Watt in meinem Novantic sind schon nicht sonderlich hell, 10 Watt weniger würde ich da niemals akzeptieren. Vielleicht hat man sich bei Unu ja gedacht, dass es in der Stadt ("embrace urban life") überall ausreichend helle Straßenbeleuchtung gibt. Ich lebe in der (Groß-)Stadt und weiß aus eigener Erfahrung: dem ist nicht so. Es gibt auch in Großstädten Straßen, die ganz schlecht bis gar nicht beleuchtet sind und bei denen man auf helles Licht am Roller angewiesen ist.

Gruß

Michael
Emco Novantic C2000 25.11.2013 - 24.10.2017 R. I. P.
Emco Nova R2000 seit 28.12.2023 2 kW - 48 V / 2 x 37 Ah (=3,552 kWh) Cleantron Li(NiCoMn)O2

Benutzeravatar
elektronaut
Beiträge: 844
Registriert: So 26. Apr 2015, 09:47
Roller: unu Classic; 2KW; Bj.05/2015
PLZ: 01324
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von elektronaut »

Die getroffenen Aussagen sind mit Sicherheit abhängig von Art und Grad der getroffenen Änderungen und zu Eurer Sicherheit, der anderer Verkehrsteilnehmer und auch Absicherung des Produktherstellers. Dies gilt im übrigen auch für ähnliche Änderungen im Autobereich -> siehe Änderungen am KFZ die in die Zulassung nachtragen werden müssen.

Wenn wir bei den ERollern bleiben z.B. Emco - siehe als Bsp. Seite6 (Sicherheitshinweise):
http://www.emco-elektroroller.de/filead ... -S4000.pdf
-> die völlig identische Formulierung.

Für ein KFZ, welches für den Strassenverkehr zugelassen wurde, sind solche Formulierungen Standard.
Kauf Euch ein Produkt ohne Strassenverkehrszulassung und Ihr dürft beliebig basteln, dann aber auch nur auf Eurem Hof fahren... :lol:
Aktueller unu-Kilometerstand: >23000km (ab 07/2015)

Uwe
Beiträge: 188
Registriert: Do 30. Jul 2015, 19:29
Roller: UNU Rebel v2 2kW Docklands Blue Fahrleistung: 5700km
PLZ: 50767
Tätigkeit: Elektrotechniker
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von Uwe »

elektronaut hat geschrieben:Kauf Euch ein Produkt ohne Strassenverkehrszulassung und Ihr dürft beliebig basteln, dann aber auch nur auf Eurem Hof fahren ...
Diese Formulierung schießt etwas über das Ziel hinaus, es geht hier nicht ums basteln.
elektronaut hat geschrieben:Dies gilt im übrigen auch für alle Änderungen im Autobereich -> siehe Änderungen am KFZ die in die Zulassung nachtragen werden müssen.
Wenn etwas eingetragen werden muss ist das natürlich selbstverständlich.
elektronaut hat geschrieben:Für ein KFZ, welches im Strassenverkehr zugelassen sind solche Formulierungen Standard.

Dann weis ich ja warum ich mir normalerweise nur gebrauchte Fahrzeuge kaufe. ;)
Den Fehler werde ich nicht nochmal machen, vor allem wenn es solche Chinaböller sind. :lol:

Benutzeravatar
elektronaut
Beiträge: 844
Registriert: So 26. Apr 2015, 09:47
Roller: unu Classic; 2KW; Bj.05/2015
PLZ: 01324
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von elektronaut »

Uwe hat geschrieben:
elektronaut hat geschrieben:Kauf Euch ein Produkt ohne Strassenverkehrszulassung und Ihr dürft beliebig basteln, dann aber auch nur auf Eurem Hof fahren ...
Uwe hat geschrieben:Diese Formulierung schießt etwas über das Ziel hinaus, es geht hier nicht ums basteln.
Warum? (ich schrieb deshalb Art und Grad der Änderung)
elektronaut hat geschrieben:Dies gilt im übrigen auch für alle Änderungen im Autobereich -> siehe Änderungen am KFZ die in die Zulassung nachtragen werden müssen.
Uwe hat geschrieben:Wenn etwas eingetragen werden muss ist das natürlich selbstverständlich.
Könntest ja z.B. auch eine 1W Funzel einbauen oder ein Teelicht vorn reinstellen oder? :mrgreen:
elektronaut hat geschrieben:Für ein KFZ, welches im Strassenverkehr zugelassen sind solche Formulierungen Standard.
Uwe hat geschrieben:Dann weis ich ja warum ich mir normalerweise nur gebrauchte Fahrzeuge kaufe. ;)
Den Fehler werde ich nicht nochmal machen, vor allem wenn es solche Chinaböller sind. :lol:
Warum hast Du Dir dann einen unu bestellt? (auch bei gebrauchten sind Änderungen nur im gewissen Rahmen gestattet - genau wie bei Neufahrzeugen)
Aktueller unu-Kilometerstand: >23000km (ab 07/2015)

tcj
Beiträge: 512
Registriert: Do 2. Jul 2015, 09:40
Roller: Trinity Uranus
PLZ: 51377
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von tcj »

Gleiches gilt für die Modifizierung des Nummernschildträgers, der Beleuchtungsgruppen, akustischen Signale und der Rückspiegel.
Diese Handlungen sind strafbar und werden gesetzlich verfolgt, also unterlasse sie bitte.
Humbug!
Strafbar ist davon nix und gesetzlich verfolgt wird es ebenso wenig.
Solange man sich innerhalb der StVZO bewegt, darf man ruhig Beleuchtung, Hupe, Speigel etc. austauschen/verändern.
d.h. eine andere Lampe/Birne muss zugelassen sein, Spiegel dürfen nicht zu klein sein, die Hupe nicht zu laut.
Aber wenn die Teile eine Prüfnummer, ABE o.ä. haben - dann kann dir keiner was.

Und wenn du doch gegen eines davon verstößt, z.B. LED-Birnen im Blinker, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat - das sind himmelweite Unterschiede.

Eine Straftat kann daraus werden, wenn das Fahrzeug deswegen komplett seine Zulassung verliert - z.B. die auf 90km/h frisierte Mofa.

Dann fährt der 15jährige Jüngling nämlich ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein - DAS ist strafbar.
LG
Thomas

„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“

Uwe
Beiträge: 188
Registriert: Do 30. Jul 2015, 19:29
Roller: UNU Rebel v2 2kW Docklands Blue Fahrleistung: 5700km
PLZ: 50767
Tätigkeit: Elektrotechniker
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Garantie

Beitrag von Uwe »

elektronaut hat geschrieben:Warum hast Du Dir dann einen unu bestellt?
Du scheinst anscheinend einer der wenigen zu sein, der sich sämtliche AGB
immer durchliest bevor er bestellt, ebenso wie die Bedienungsanleitung. :o

Herzlichen Glückwunsch. :lol:

Dein Sarkasmus ist absolut kontraproduktiv.

@tcj dies ist soweit auch meine Meinung, danke für deinen produktiven Beitrag.

Gruß Uwe

Antworten

Zurück zu „Unu“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste