NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

niunui
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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von niunui »

Die Vorschriften über Zulassungs-Kriterien sind in der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung" (FZV) nieder gelegt und dort in den §§ 1 bis 4 zu finden.
Ergebnis: Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm oder Spezialanhänger .........sind nicht zulassungspflichtig, aber kennzeichenpflichtig.

Teil-Zitat:
9. Kraftrad: zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde;
10. Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern;
Ende-Zitat

Demnach sind unsere NQiX 300 und 500 Leichtkrafträder. Is klar...., im Inet werden diese Begriffe gerne durcheinander gewürfelt, aber der Gesetzestext ist da klar. Also fast. :D
Grüße, niunui

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MEroller
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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von MEroller »

niunui hat geschrieben:
Fr 23. Mai 2025, 09:46
Demnach sind unsere NQiX 300 und 500 Leichtkrafträder.
Besser bei der Versicherung als Leichtkraftroller klassifizieren lassen, das kann eine Menge Versicherungsbeitrag einsparen :!:
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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von GoodLuck »

KaliKiku hat geschrieben:
Do 22. Mai 2025, 08:21
Wo hast du denn gelesen dass der Boost-Modus auch beim 300er sei? Ich kann mich nur an Stellen erinnern wo explizit gesagt wurde dass der Boost nur beim 500er (und vermutlich 1000er) vorhanden ist.
Das steht bei NIU selbst in der Produktbeschreibung auf der Website https://global.niu.com/de/product/NQiX-300 unter:
LEISTUNG, DIE ZU DIR PASST
Mit 5000 W Dauerleistung (Boost bis 5500 W), 190  Nm Drehmoment und 19 % Steigfähigkeit meisterst Du jede urbane Strecke mit Leichtigkeit – selbst bei Steigungen.
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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von GoodLuck »

niunui hat geschrieben:
Do 22. Mai 2025, 12:33
Ach, noch 'ne Frage: was kostet die Haftpflicht-Versicherung, meine HUK-Niederlassung ist da völlig verwirrt und kann nichts sagen.
Ich habe meine über Check 24 gefunden, KRAVAG und bezahle 79 € bis Ende des Jahres, also 126 €/Jahr und profitiere von der SF Klasse meiner Frau.
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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von Stivikivi »

Wer gut vergleicht spart. Wer nicht der muss halt zahlen.
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niunui
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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von niunui »

Hab' gerade via Suchmaschine bei "huk24" rein geschaut. Für den 300-er als Leichtkraftrad mit 5 kW-Antrieb würden die in meinem Fall für ein Jahr Haftpflicht und Teilkasko 79 € nehmen und das noch ganz ohne Berücksichtigung eines vorhandenen Schadensfreiheits-Rabbats aus einer anderen, vorhandenen Versicherung. Das ist gegenüber dem bislang gezahlten Betrag für meinen "Leicht-Roller" N1S nur ein sehr moderater Aufpreis.
Grüße, niunui

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Re: NIU NqiX 300 Erfahrungsbericht

Beitrag von ichbinsnur »

Bei der LVM würde ein 5kw Roller 75€ Hatftpflicht mit Teilkasko kosten. Der 9kw 500er kostet incl. Schutzbrief knapp 110€

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